MEDIADATEN 2010

Ausgabe

Erstverkaufstag

Anzeigen Schluss

Druckunterlagen Schluss

01 - 2010

23.04.2010

26.03.2010

16.04.2010

02 - 2010

Herbst

- -

 

Hier gibt es die Mediadaten als PDF zum download:

Motorrad Extrem Mediadaten (PDF) Download

 

Strukturdaten unserer Zielgruppe:

Alter:

Geschlecht:

Nettoeinkommen:

Motorrad-Art:

30+

männlich 80% - weiblich 20%

2.000,00 Euro und mehr pro Monat

Chopper, Cruiser und Custombikes (Markenunabhängig)

Das Konzept für diese Zielgruppe:

Motorrad Extrem wird nach erfolgreicher Markteinführung ab 2009 zwei pro Jahr im Handel erscheinen. Mit den extremsten Umbauten, ausführlichen Fahrten und den spannensten Touren, wird Motorrad Extrem durch erstklassige Bilder das Hobby „Fat-Bikes“ gekonnt in Szene setzen, Emotionen wecken und Kaufimpulse auslösen.

 

Die Anzeigenformate & Preise:

alt

alt

alt

1/4 Seite quer

1/4 Seite hoch

1/4 Seite norm

alt

alt

alt

1/2 Seite quer

1/2 Seite hoch

1/1 Seite

Formate & Preise

Im Satzspiegel
Breite x Höhe in MM

Full Size +3mm
Breite x Höhe in MM

Preis in Euro:
zzgl. gesetzl. MwSt.

1/4 hoch (1-spaltig)

47 x 276

52,5 x 276

625,00

1/4 norm (2-spaltig)

94,5 x 137,5

104,5 x 148

625,00

1/4 quer (4-spaltig)

190 x 68,5

210 x 74

625,00

1/2 quer

190 x 137,5

210 x 148

1.250,00

1/2 hoch

95 x 276

105 x 297

1.250,00

1/1

190 x 276

210 x 297

2.500,00

2. oder 3.
Umschlagseite

-

210 x 297

2.750,00

4. Umschlagseite

-

210 x 297

3.000,00

2/1 über Bund

380 x 276

420 x 297

5.000,00

 

 

Anzeigen im Händlerverzeichnis:

Im Händlerverzeichnis werden die Anzeigen nach den Postleitzahlen sortiert. Somit kann der Verbraucher direkt seinen qualifizierten Anprechpartner in seiner Nähe finden. Diese Anzeigen sind ausschließlich den Händlern vorbehalten.

Format
(Höhe x Breite)

1 Buchung

2 Buchungen

4 Buchungen
(Jahresbuchung)

20 x 95 mm

90 Euro

80 Euro

70 Euro

40 x 95 mm

180 Euro

160 Euro

140 Euro

60 x 95 mm

270 Euro

240 Euro

210 Euro

80 x 95 mm

360 Euro

320 Euro

280 Euro

 

 

Werbebanner auf www.motorrad-extrem.com

 

Bannersize

 

 

Formate

Größe mm
Breite x Höhe

Größe Pixel
Breite x Höhe

Preis pro Monat
(bei halbjährlicher Buchung)

Fullsize-Banner

317,5 x 31,8

900 x 90

25 Euro

Halfsize-Banner

158 x 31,8

450 x 90

15 Euro

Skyscraper

45 x 283

125 x 800

55 Euro

Fullsize- und Halfsize-Banner erscheinen am Kopf der Website, Skyscraper werden auf der rechten Seite plaziert.

 

 

Technisches, Rabatte, Beilagen:

Anzeigenschluss:

Rücktrittstermin zum Anzeigenschluss, Liefertermin für Druckvorlagen siehe Terminplan.

Daten:

Anzeigen bitte als geschlossenes Dateiformat (EPS oder PDF) versenden. Farbanzeigen im CMYK-Farbmodus. Sonderfarben und Daten im RGB-Farbmodus sind nicht zu verarbeiten. Proof, bzw. Farbausdruck oder sw-Ausdruck sind unbedingt erforderlich. Auch QuarkXPress-Dateien möglich, Schriften beigestellt oder in Pfade umgewandelt. Word- und Excel-Dateien können nicht verwendet werden! Die Gewähr für Reproqualität und korrekte Datenübermittlung übernimmt der Auftraggeber. In angelieferten Daten werden durch die Druckerei keine Korrekturen vorgenommen.

Druckunterlagen:

Lithos (Euroskala). Lieferung verbindlicher Andruckskalen auf leicht holzhaltigem Bilderdruckpapier erforderlich. Werden für Anzeigen nur Textmanuskripte und Reinzeichnungen geliefert, werden die Satz- und Lithokosten an den Auftraggeber weiterbelastet.

Technische Bedingungen:

Elemente der Anzeigen, die nicht angeschnitten werden sollen, müssen einen Abstand von mindestens 5 mm zur Formatbegrenzung haben. Werden bei Formaten mit Bunddurchdruck die Zusatzfarben auf beiden Heftseiten unterschiedlich genutzt, so erfolgt die Berechnung für jede Heftseite getrennt zu den für Teilformate geltenden Tarifpreisen.

Heftformat:

210 x 297 mm

Satzspiegel:

190 x 276 mm

Bunddurchdruck/Anschnitt:

alle Seiten 3 mm

Druckverfahren:

Rollenoffset 4-farbig, 60er Raster

Verarbeitung:

Rückenstichheftung

Farbanzeigen:

Farbtöne, die nicht mit den Farben der Euroskala zu erreichen sind, werden gesondert berechnet (HKS). Der Verzicht auf die Farbe Schwarz bei der Anlage von Farbanzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung. Tonwertabweichungen sind in der technischen Gegebenheit des Offset-Verfahrens begründet.

Doppelseitige Anzeigen:

Bei überlaufenden, doppelseitigen Anzeigen ist bei der Anlage der Daten folgendes zu beachten: Um dem „optischen Verschwinden vom Motiv im Bund (Klammerwirkung)“ entgegen zu wirken, müssen beide Seiten jeweils mit 5 mm Überlappung angesetzt sein und bei der rechten Seite im Bund 5 mm von der linken Seite angesetzt sein. Um diese „doppelten“ 5 mm im Bund verschieben sich beide Seiten nach außen. Dies ist insbesondere auch bei durchlaufenden Texten zu beachten, da sonst Buchstaben verschwinden können. Bitte unbedingt berücksichtigen und im Bund einen größeren Wortzwischenraum bzw. zwischen den Buchstaben mehr Raum lassen.

Zahlungsbedingungen:

Sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Vorauszahlung 2% Skonto. Sofern alte Rechnungen offenstehen, kann kein Skonto eingeräumt werden.

Nachlässe:

Mengenstaffel:
3 Seiten 5%
6 Seiten 10%
9 Seiten 15%
12 Seiten 20%

Malstaffel*:
2 x 10%
4 x 25% (Jahresbuchung)

Nachbelastungen und Gutschriften werden nach der tatsächlich abgenommenen Menge (am Ende des Dispositionsjahres) abgerechnet. Anzeigen in weiteren Objekten des Verlages erweitern bestehende Abschlüsse entsprechend der Mengen- bzw. Malstaffel. *Wechsel zwischen Millimeter-Anzeigen und seitenteiligen Anzeigen auf Anfrage.

Mittlervergütung:

15% (auch Ausland)

Beilagen:

Höchstformat: 200 x 275 mm
Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6)
Mindestauflage: auf Anfrage

Preis je angefangene tausend Exemplare: bis 25 g € 72,-. Je weitere 5 g werden mit € 5,00,- pro angefangene Tausend berechnet. Zuzüglich der geltenden Postgebühren. Keine Nachlässe.

Beihefter:

2-seitiger Beihefter € 90,- je angefangene tausend Exemplare
4-seitiger Beihefter € 95,- je angefangene tausend Exemplare
6-seitiger Beihefter € 100,- je angefangene tausend Exemplare
8-seitiger Beihefter € 105,- je angefangene tausend Exemplare
12-seitiger Beihefter € 120,- je angefangene tausend Exemplare
16-seitiger Beihefter €135,- je angefangene tausend Exemplare

Teilbelegung auf Anfrage. Zuzüglich der geltenden Postgebühren. Beschnittzugabe an Kopf und Seite jeweils 5 mm, am Fuß 10 mm, Rückfalz, Papiergewicht 90 g. Minimum bei 2-seitigem Beihefter. Sonderformate auf Anfrage. Anlieferung fertig gefalzt und beschnitten. Keine Nachlässe. Kombinationsrabatt auf Anfrage.

Beikleber:

Mindestformat der Trägerseite 1/1 Seite, rabattfähig. Aufgeklebtes Booklet bis 25 g: € 62,- je angefangene tausend Exemplare, zuzüglich der geltenden Postgebühren für die Aboauflage. Teilbelegung auf Anfrage

Postkarte aufgeklebt:

€ 46,- je angefangene tausend Exemplare, zuzüglich der geltenden Postgebühren für die Aboauflage. Kein Nachlass.

Sonstige Beikleber:

Preise auf Anfrage.
Bitte beachten Sie bei Beilagen, Beiklebern und Aufklebern: Bei Auftragserteilung sind 5 Muster erforderlich, die für die maschinelle Verarbeitung geeignet sein müssen. Zusätzlich sind fünf Muster zur Vorlage bei der Post nötig. Anfallende Beschnitt- und Falzarbeiten werden gesondert berechnet. Bei Beilagen und Beiklebern mit Produkten wirtschaftlich unabhängiger Firmen: Zuschlag auf Anfrage. Auftragstermin zum Anzeigenschluss.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

 

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

 

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. DerWerbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

 

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

 

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

 

6. Für die Abnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewährgeleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Der Ausschluss von Mitwerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik – soweit in der Druckschrift vorhanden – abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

 

8. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlich, sachlich gerechtfertigen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

 

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Rabatt gewährt, sofern der Besteller trotz rechtzeitiger Belegvorlage nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

 

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

 

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

 

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

 

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

 

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

 

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

 

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

 

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fach- und Publikumszeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres erheblich unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., 100.000 Exemplaren 15 v.H., 500.000 Exemplaren 10 v.H., über 500.000 Exemplaren 5 v.H. Beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anziege vom Vertrag zurücktreten konnte.

 

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nagold. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

 

a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

 

b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.

 

c) Preisänderungen (Preisermäßigungen, Änderungen der Rabattstaffel, Preiserhöhungen) gelten vom Tag des Inkrafttretens der neuen Preisliste an, auch für laufende Abschlüsse. Bei Preiserhöhungen steht dem Werbungstreibenden das Recht der Entscheidung über die Fortführung des Auftrages zu.

 

d) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtig werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

 

e) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u.dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten verkauften Auflage zu bezahlen.

 

f) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.

 

g) Beilagen für Zeitungen müssen spätestens zwei Tage (bei Zeitschriften acht Tage) vor dem Beilegetermin dem Verlag vorliegen. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen sind die entstandenen Kosten zu ersetzen.

 

h) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss bzw. Rücktrittstermin der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet.

 

Weinz Media Verlag
Redaktion Motorrad Extrem
Inselstraße 30
D-72202 Nagold
Tel. +49 7452 839500
Fax +49 7452 839500

 

redaktion@motorrad-extrem.com
www.motorrad-extrem.com
www.weinz-media.de

 


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